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Bürgergeld-Rechner 2026

Wie viel Bürgergeld steht dir zu?

Haushalt, Kinder, Miete und Einkommen eintragen , und sofort deinen möglichen Monatsanspruch nach den Regelsätzen 2026 abschätzen. Kostenlos und unverbindlich.

  • Regelsätze 2026
  • Freibetrag §11b
  • Miete & Kinder
  • Unverbindlich
Anspruch berechnen →Stand 2026 · in 1 Minute

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Was er macht: Der Bürgergeld-Rechner schätzt aus Haushalt, Kindern, Warmmiete und Einkommen deinen möglichen Monatsanspruch nach den Regelsätzen 2026.
  • Die Formel: Anspruch = Regelbedarf plus angemessene Miete minus anrechenbares Einkommen. Ein Teil deines Erwerbseinkommens bleibt über den Freibetrag nach §11b SGB II geschützt.
  • Wichtig: Das Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung, Stand 2026. Miete und Heizung zählen nur in angemessener Höhe, über den Einzelfall entscheidet allein das Jobcenter.

Kostenlos schätzen

Regelbedarf, Miete und Freibetrag auf einen Blick

Ob dir Bürgergeld zusteht und wie viel, hängt an drei Größen: deinem Regelbedarf, deiner angemessenen Warmmiete und deinem anrechenbaren Einkommen. Der Bürgergeld-Rechner bringt diese Faktoren zusammen und zeigt dir eine realistische Schätzung, bevor du den Antrag beim Jobcenter stellst. So weißt du vorab, in welcher Größenordnung dein Anspruch liegt.

Bürgergeld-Rechner

Wie viel Bürgergeld steht dir zu?

Trag Haushalt, Kinder, Warmmiete und Einkommen ein. Wir schätzen deinen möglichen Monatsanspruch nach den Regelsätzen 2026 und dem Freibetrag nach §11b SGB II.

Haushalt

Regelbedarf 563 € (Stufe 1).

Kinder im Haushalt

Kinder 0–5 Jahre

Regelbedarf je 357 €

0

Kinder 6–13 Jahre

Regelbedarf je 390 €

0

Jugendliche 14–17 Jahre

Regelbedarf je 471 €

0
600 €

Kaltmiete plus Neben- und Heizkosten. Wird nur in angemessener Höhe übernommen.

450 €

Monatliches Brutto aus Job oder Minijob. Der §11b-Freibetrag wird automatisch abgezogen.

0 €

Unterhalt, Elterngeld über Freibetrag, Renten. Wird in der Regel voll angerechnet.

Geschätzter Bürgergeld-Anspruch

883 €

pro Monat, unverbindliche Schätzung nach Regelsätzen 2026

Aufschlüsselung

Regelbedarf
563 €
+ Miete / KdU
600 €
= Gesamtbedarf
1.163 €
Freibetrag (§11b)
170 €
− Anrechenbares Einkommen
280 €

Unverbindliche Schätzung, Stand 2026. Miete und Heizung werden nur in angemessener Höhe übernommen. Über den Einzelfall entscheidet allein dein Jobcenter.

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Bürgergeld verstehen

Alles, was du zum Anspruch 2026 wissen solltest

Regelsätze 2026 im Überblick

Die Regelbedarfe wurden für 2026 nicht angehoben (Nullrunde) und entsprechen dem Niveau von 2025. Der Regelbedarf deckt Lebensmittel, Kleidung, Strom und die Teilhabe am Alltag ab. Die Miete kommt separat als Kosten der Unterkunft obendrauf.

RegelbedarfsstufeFür wenPro Monat
Stufe 1Alleinstehende / Alleinerziehende563 €
Stufe 2Paare / Partner je Person506 €
Stufe 3Erwachsene 18–24 im Haushalt451 €
Stufe 4Jugendliche 14–17 Jahre471 €
Stufe 5Kinder 6–13 Jahre390 €
Stufe 6Kinder 0–5 Jahre357 €

Stand 2026. Die Beträge gelten pro Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Wie viel Bürgergeld steht mir zu?

Dein Anspruch entsteht in drei Schritten. Der Rechner oben rechnet das automatisch, hier die Logik dahinter:

1

Bedarf ermitteln

Alle Regelbedarfe deiner Bedarfsgemeinschaft addieren und die angemessene Warmmiete dazurechnen. Das ist dein Gesamtbedarf.

2

Einkommen anrechnen

Vom Erwerbseinkommen wird der Freibetrag nach §11b abgezogen, der Rest sowie sonstiges Einkommen mindern den Bedarf.

3

Anspruch ablesen

Gesamtbedarf minus anrechenbares Einkommen ergibt deinen geschätzten Bürgergeld-Anspruch. Ist das Einkommen höher als der Bedarf, besteht kein Anspruch.

Einkommen und Freibeträge nach §11b

Wer arbeitet, behält mehr: Ein Teil deines Erwerbseinkommens bleibt anrechnungsfrei. Diese Staffel legt fest, wie viel vom Brutto geschützt ist.

EinkommensbereichAnrechnungsfrei
0 bis 100 €100 % (Grundfreibetrag)
100,01 bis 520 €20 %
520,01 bis 1.000 €30 %
1.000,01 bis 1.200 € (mit minderj. Kind bis 1.500 €)10 %

Faustregel

Der maximale Erwerbstätigenfreibetrag liegt bei 348 € ohne und 378 € mit minderjährigem Kind. Sonstiges Einkommen wie Unterhalt oder Renten wird dagegen in der Regel voll angerechnet und mindert deinen Anspruch eins zu eins.

Miete und Heizung (Kosten der Unterkunft)

Zusätzlich zum Regelbedarf übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung, solange sie angemessen sind. Was das bedeutet:

Karenzzeit im ersten Jahr

Im ersten Bezugsjahr werden die tatsächlichen Unterkunftskosten voll anerkannt. Nur die Heizkosten müssen bereits angemessen sein.

Angemessene Miete

Nach der Karenzzeit prüft das Jobcenter die Angemessenheit. Die Obergrenzen hängen von Haushaltsgröße und Wohnort ab und werden kommunal festgelegt.

Zu hohe Miete

Ist die Miete unangemessen hoch, fordert das Jobcenter meist zur Senkung auf. Bis dahin wird die tatsächliche Miete oft für sechs Monate weiter übernommen.

Heizkosten

Heizkosten werden gesondert und in angemessener Höhe übernommen. Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung zählen im Monat der Fälligkeit mit.

Mehrbedarfe: mehr als der Regelsatz

In besonderen Lebenslagen gibt es Zuschläge zum Regelbedarf. Sie sind in der Schätzung oben noch nicht enthalten und kommen im Bescheid des Jobcenters obendrauf.

Alleinerziehende

Zuschlag je nach Zahl und Alter der Kinder, gestaffelt nach den gesetzlichen Prozentsätzen.

Schwangerschaft

Ab der 13. Schwangerschaftswoche 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs.

Behinderung & Ernährung

Mehrbedarf bei bestimmten Merkzeichen sowie bei medizinisch nötiger, kostenaufwändiger Ernährung.

Kurzüberblick, keine abschließende Liste. Frag im Zweifel dein Jobcenter oder eine Sozialberatung nach den für dich passenden Mehrbedarfen.

Vermögen und Schonvermögen

Nicht jedes Erspartes steht dem Bürgergeld im Weg. In der Karenzzeit sind die Grenzen großzügig, danach gilt ein niedrigeres Schonvermögen.

Erstes Jahr (Karenzzeit)

Erhebliches Vermögen erst ab 40.000 € für die erste Person, plus 15.000 € für jede weitere Person im Haushalt. Darunter bleibt dein Erspartes unangetastet.

Nach der Karenzzeit

Das Schonvermögen sinkt auf 15.000 € pro Person. Selbst genutztes Wohneigentum, ein angemessenes Auto und Altersvorsorge bleiben grundsätzlich geschützt.

In drei Schritten Bürgergeld beantragen

  1. 01

    Anspruch schätzen

    Mit dem Rechner oben deinen möglichen Monatsanspruch abschätzen, damit du weißt, worum es geht.

  2. 02

    Unterlagen sammeln

    Ausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge, Einkommens- und Vermögensnachweise bereitlegen. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Bearbeitung.

  3. 03

    Antrag beim Jobcenter stellen

    Hauptantrag online über jobcenter.digital, per Post oder vor Ort einreichen. Der Anspruch gilt ab dem Ersten des Antragsmonats.

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Häufige Fragen zum Bürgergeld 2026

Wie viel Bürgergeld steht mir 2026 zu?
Dein Bürgergeld ergibt sich aus dem Regelbedarf plus den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, abzüglich deines anrechenbaren Einkommens. Ein alleinstehender Mensch ohne Einkommen mit 600 Euro Warmmiete kommt zum Beispiel auf rund 1.163 Euro im Monat: 563 Euro Regelbedarf plus 600 Euro Miete. Hast du Erwerbseinkommen, bleibt ein Teil davon über den Freibetrag nach §11b SGB II anrechnungsfrei. Der Rechner oben macht diese Schätzung für deine Zahlen.
Wie hoch ist der Regelsatz beim Bürgergeld 2026?
Die Regelsätze 2026 wurden nicht erhöht (Nullrunde) und liegen damit auf dem Niveau von 2025. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 563 Euro, Partner in einer Bedarfsgemeinschaft je 506 Euro. Für Kinder gelten gestaffelte Sätze: 357 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 390 Euro von 6 bis 13 Jahren und 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren. Erwachsene zwischen 18 und 24 im Haushalt der Eltern erhalten 451 Euro.
Wie wird Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet?
Erwerbseinkommen wird nicht voll angerechnet, ein Teil bleibt über Freibeträge geschützt. Die ersten 100 Euro sind komplett anrechnungsfrei. Vom Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 Prozent frei, zwischen 520 und 1.000 Euro 30 Prozent und zwischen 1.000 und 1.200 Euro noch 10 Prozent (mit minderjährigem Kind bis 1.500 Euro). Der maximale Freibetrag liegt bei 348 Euro ohne und 378 Euro mit minderjährigem Kind. Sonstiges Einkommen wie Unterhalt oder Renten wird dagegen in der Regel voll angerechnet.
Werden Miete und Heizkosten beim Bürgergeld übernommen?
Ja, die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) werden übernommen, solange sie angemessen sind. Was angemessen ist, hängt von der Haushaltsgröße und dem Wohnort ab, die Kommunen legen dafür Mietobergrenzen fest. Im ersten Jahr des Bezugs (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Unterkunftskosten in voller Höhe anerkannt, nur die Heizkosten müssen angemessen sein. Erst danach prüft das Jobcenter die Angemessenheit der Miete strenger.
Wie viel Vermögen darf ich beim Bürgergeld haben?
Im ersten Jahr (Karenzzeit) gilt erhebliches Vermögen erst ab 40.000 Euro für die erste Person plus 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt als verwertbar. Nach der Karenzzeit sinkt das Schonvermögen auf 15.000 Euro pro Person. Selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe, ein angemessenes Auto und Rücklagen für die Altersvorsorge bleiben grundsätzlich geschützt. Über die konkrete Bewertung entscheidet das Jobcenter im Einzelfall.
Wie beantrage ich Bürgergeld?
Du stellst den Antrag bei dem Jobcenter, das für deinen Wohnort zuständig ist, online über jobcenter.digital, per Post oder persönlich vor Ort. Für den Hauptantrag brauchst du Ausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten Monate, Einkommensnachweise und Unterlagen zu deinem Vermögen. Der Anspruch beginnt in der Regel mit dem Ersten des Monats, in dem du den Antrag stellst, ein früher Antrag lohnt sich also.
Was sind Mehrbedarfe beim Bürgergeld?
Mehrbedarfe sind Zuschläge zum Regelbedarf für besondere Lebenslagen. Alleinerziehende erhalten je nach Zahl und Alter der Kinder einen Zuschlag, Schwangere ab der 13. Woche 17 Prozent des Regelbedarfs. Weitere Mehrbedarfe gibt es bei Behinderung mit bestimmten Merkzeichen, bei kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen und für die dezentrale Warmwasserbereitung. Diese Beträge kommen zum Regelbedarf hinzu und sind in der Rechner-Schätzung oben noch nicht enthalten.
Ist der Bürgergeld-Rechner verbindlich?
Nein, der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung, keine rechtsverbindliche Berechnung. Er bildet die wichtigsten Faktoren ab (Regelbedarf, Miete, Einkommen und Freibetrag), berücksichtigt aber nicht jeden Sonderfall wie Mehrbedarfe, Sanktionen oder die genaue Angemessenheitsprüfung deiner Miete. Über deinen tatsächlichen Anspruch entscheidet immer das Jobcenter auf Basis deiner vollständigen Unterlagen.

Unverbindliche Schätzung, Stand 2026 · keine Rechts- oder Sozialberatung · KreditKompass-Redaktion

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