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Pfändungsrechner

Wie viel ist pfändbar?

Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten eintragen , und sofort sehen, was nach der amtlichen Pfändungstabelle pfändbar ist und was dir bleibt.

  • § 850c ZPO
  • Stand 1.7.2026
  • Inkl. Pfändungstabelle
  • Kostenlos
Pfändbaren Betrag berechnen →Amtliche Tabelle · keine Rechtsberatung · in 30 Sekunden

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Was er macht: Der Pfändungsrechner zeigt nach der amtlichen Pfändungstabelle (§ 850c ZPO, Stand 2026/27), welcher Teil deines Nettoeinkommens bei einer Lohnpfändung pfändbar ist und welcher geschützt bleibt.
  • Die Freigrenze: Ohne Unterhaltspflichten bleibt monatlich 1.589,99 Euro pfändungsfrei. Jede unterhaltspflichtige Person erhöht den Freibetrag deutlich und senkt zugleich den pfändbaren Anteil.
  • Schutz sichern: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt deinen Grundfreibetrag automatisch. Bei mehreren Schulden hilft eine kostenlose Schuldnerberatung.

Kostenlos rechnen

Pfändbarer und unpfändbarer Betrag auf einen Blick

Bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung darf dir nicht alles genommen werden. Der Gesetzgeber schützt mit § 850c ZPO einen Teil deines Einkommens, damit du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. Wie hoch dieser geschützte Betrag ist, hängt von deinem Nettoeinkommen und der Zahl deiner Unterhaltspflichten ab. Der Rechner bildet die amtliche Pfändungstabelle nach und zeigt dir beide Beträge sofort.

Pfändungsrechner

Wie viel deines Einkommens ist pfändbar?

Trag dein monatliches Nettoeinkommen und deine Unterhaltspflichten ein. Wir rechnen nach der offiziellen Pfändungstabelle (§ 850c ZPO), was pfändbar ist und was dir bleibt.

Stand: 1.7.2026 – 30.6.2027
2.500,00 €
1.000,00 €6.000,00 €
0

Personen, denen du gesetzlich Unterhalt gewährst (z. B. Kinder, Ehepartner ohne Einkommen)

05 und mehr
Deine Pfändungsfreigrenze: Bis zu einem Nettoeinkommen von 1.589,99 € im Monat ist bei 0 unterhaltspflichtigen Personen nichts pfändbar.

Pfändbar pro Monat

638,82 €

Dieser Teil deines Einkommens kann gepfändet werden.

Dir bleibt (unpfändbar)

1.861,18 €

pro Monat

Pfändbarer Anteil

25,6 %

vom Netto

Unpfändbar
Pfändbar
Kostenlose Schuldnerberatung finden →

Unverbindlich · vertraulich · bundesweit

Hinweis: Orientierung nach der amtlichen Pfändungstabelle (§ 850c ZPO, gültig 1.7.2026 – 30.6.2027), keine Rechtsberatung. Sonderregeln, etwa bei bestimmten Pfändungsarten, Sozialleistungen oder den Besonderheiten eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto), bleiben hier unberücksichtigt. Maßgeblich ist die amtliche Tabelle, im Zweifel hilft eine Schuldnerberatung.

Pfändung verstehen

Alles, was du zur Einkommenspfändung wissen solltest

Was ist überhaupt pfändbar?

Pfändbar ist grundsätzlich dein Arbeitseinkommen, also Lohn, Gehalt oder vergleichbare laufende Bezüge, aber nur der Teil oberhalb der Pfändungsfreigrenze. Der geschützte Grundbetrag soll dein Existenzminimum sichern. Bestimmte Einkünfte sind ganz oder teilweise unpfändbar, zum Beispiel ein Teil von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Erschwerniszulagen oder bestimmte Sozialleistungen.

Pfändbar (oberhalb der Grenze)

Lohn, Gehalt, laufende Renten, Arbeitslosengeld I, der über dem Freibetrag liegende Teil.

Geschützt

Der Grundfreibetrag, Teile von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Mehrarbeitsvergütung zur Hälfte, bestimmte Zulagen und das Existenzminimum auf dem P-Konto.

§ 850c ZPO: so wird gerechnet

Paragraf 850c der Zivilprozessordnung legt fest, wie viel dir bleiben muss. Daraus berechnet sich die amtliche Pfändungstabelle, die der Rechner nachbildet:

1

Grundfreibetrag

Ohne Unterhaltspflichten bleibt monatlich 1.589,99 € pfändungsfrei (Stand 1.7.2026).

2

Erhöhung je Unterhalt

Für die erste unterhaltspflichtige Person plus 597,42 €, für die zweite bis fünfte je 332,83 €.

3

Gestaffelter Anteil

Vom Einkommen über dem Freibetrag ist pfändbar: 7/10 ohne Unterhaltspflicht, mit Unterhaltspflichten gestaffelt weniger (5/10, 4/10, 3/10, 2/10, 1/10).

4

Höchstgrenze

Ab 4.866,30 € Nettoeinkommen ist der darüberliegende Teil voll pfändbar.

Pfändungstabelle 2026/2027

Monatlich pfändbarer Betrag je Nettoeinkommen und Zahl der unterhaltspflichtigen Personen, berechnet nach § 850c ZPO (gültig 1.7.2026 – 30.6.2027). Ein Strich bedeutet: nicht pfändbar.

Netto / Monat0 UP1 UP2 UP3 UP4 UP5 UP
1.500
1.800149 €
2.000289 €
2.200429 €8 €
2.500639 €158 €
3.000989 €408 €193 €45 €
3.5001.339 €658 €393 €195 €63 €
4.0001.689 €908 €593 €345 €163 €48 €
4.5002.039 €1.158 €793 €495 €263 €98 €

UP = unterhaltspflichtige Personen. Werte auf volle Euro gerundet. Für deinen exakten Betrag den Rechner oben nutzen.

Unterhaltspflichten erhöhen deinen Schutz

Jede Person, der du gesetzlich Unterhalt gewährst, hebt deine Pfändungsfreigrenze an und senkt zugleich den pfändbaren Anteil. So entwickeln sich die monatlichen Freigrenzen (Stand 1.7.2026):

UnterhaltspflichtigePfändungsfreigrenze / Monat
01.589,99
12.187,41
22.520,24
32.853,07
43.185,90
5 und mehr3.518,73

Bis zu diesen Beträgen ist nichts pfändbar. Beim P-Konto musst du Unterhaltspflichten per Bescheinigung nachweisen.

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Wird dein Girokonto gepfändet, ist ohne Schutz erst einmal dein gesamtes Guthaben blockiert , auch unpfändbares Einkommen. Das verhindert ein P-Konto: Es schützt automatisch einen Grundfreibetrag pro Monat. Jeder hat ein gesetzliches Recht darauf, die Umwandlung ist kostenlos und muss von der Bank innerhalb von vier Geschäftstagen umgesetzt werden.

01

Grundschutz

Rund 1.590 € pro Monat sind auf dem P-Konto automatisch geschützt (Stand 1.7.2026).

02

Erhöhbar

Mit Bescheinigung steigt der Freibetrag für Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Leistungen.

03

Recht auf Umwandlung

Jedes Girokonto lässt sich kostenlos in ein P-Konto umwandeln, ein Konto pro Person.

Wichtig

Richte das P-Konto möglichst früh ein, idealerweise bevor eine Kontopfändung eintrifft. Der Schutz gilt nicht rückwirkend für bereits geblocktes Guthaben über den Grundfreibetrag hinaus.

Pfändungsfreibetrag erhöhen

Über den Grundschutz hinaus lässt sich der pfändungsfreie Betrag in mehreren Fällen anheben, meist per Bescheinigung beim P-Konto oder per Antrag beim Vollstreckungsgericht:

  • Unterhaltspflichten

    Für jede Person, der du Unterhalt gewährst, steigt der geschützte Betrag.

  • Sozialleistungen

    Kindergeld und bestimmte zweckgebundene Leistungen erhöhen den Freibetrag.

  • Einmalzahlungen

    Bestimmte einmalige Leistungen können zusätzlich geschützt werden.

  • Härtefall

    Bei besonderem Bedarf kann das Vollstreckungsgericht den Freibetrag individuell anheben.

Was tun bei einer Lohnpfändung?

Eine Pfändung ist unangenehm, aber kein Grund zur Panik. Mit den richtigen Schritten sicherst du dein Existenzminimum und kommst aus der Schuldenspirale.

  1. 01

    P-Konto einrichten

    Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen, damit dein Grundfreibetrag automatisch geschützt ist.

  2. 02

    Freibetrag prüfen

    Unterhaltspflichten und Leistungen per Bescheinigung geltend machen, um den geschützten Betrag zu erhöhen.

  3. 03

    Schuldnerberatung holen

    Eine kostenlose Schuldnerberatung verhandelt mit Gläubigern und prüft Vergleich, Pfändungsschutz oder Privatinsolvenz.

Schulden über den Kopf gewachsen?

Eine kostenlose Schuldnerberatung hilft vertraulich und bundesweit.

Schuldnerberatung finden →

Passende Tools

Häufige Fragen zur Pfändung

Wie viel von meinem Gehalt ist pfändbar?
Das hängt von deinem Nettoeinkommen und deinen Unterhaltspflichten ab. Bis zur Pfändungsfreigrenze ist nichts pfändbar, seit 1. Juli 2026 sind das 1.589,99 Euro im Monat ohne Unterhaltspflichten. Vom Einkommen darüber ist ein gestaffelter Anteil pfändbar: ohne Unterhaltspflicht sieben Zehntel, mit Unterhaltspflichten entsprechend weniger. Der Rechner oben zeigt deinen konkreten pfändbaren Betrag.
Was ist die Pfändungsfreigrenze 2026/2027?
Die Pfändungsfreigrenze ist der Teil des Nettoeinkommens, der nicht gepfändet werden darf. Gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 liegt sie ohne Unterhaltspflichten bei 1.589,99 Euro im Monat. Mit einer unterhaltspflichtigen Person steigt sie auf 2.187,41 Euro, mit zwei auf 2.520,24 Euro und so weiter. Die Grenzen werden jährlich zum 1. Juli angepasst.
Was regelt § 850c ZPO?
Paragraf 850c der Zivilprozessordnung legt die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen fest, also wie viel einem Schuldner bei einer Lohnpfändung mindestens bleiben muss. Er bestimmt den Grundfreibetrag, die Erhöhungen für unterhaltspflichtige Personen und den gestaffelten pfändbaren Anteil oberhalb des Freibetrags. Aus diesen Vorgaben wird die amtliche Pfändungstabelle berechnet.
Was ist ein P-Konto und was bringt es?
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein normales Girokonto, das du kostenlos in ein P-Konto umwandeln lässt. Es schützt automatisch einen Grundfreibetrag pro Monat vor Pfändung, seit 1. Juli 2026 sind das 1.590 Euro (gerundet). Mit Bescheinigung lässt sich der Freibetrag für Unterhaltspflichten und bestimmte Leistungen erhöhen. Jeder hat ein gesetzliches Recht auf ein P-Konto, die Umwandlung musst du bei deiner Bank verlangen.
Erhöhen Kinder den pfändungsfreien Betrag?
Ja. Für jede Person, der du gesetzlich Unterhalt gewährst, steigt der Freibetrag: für die erste Person um 597,42 Euro, für die zweite bis fünfte um je 332,83 Euro (Stand 2026/27). Gleichzeitig sinkt der pfändbare Anteil des darüberliegenden Einkommens. Beim P-Konto musst du die Unterhaltspflichten per Bescheinigung nachweisen, damit der erhöhte Freibetrag gilt.
Kann ich meinen Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen?
Ja, in mehreren Fällen: für unterhaltspflichtige Personen, bei Sozialleistungen wie Kindergeld, einmaligen Leistungen oder bei besonderem Mehrbedarf. Beim P-Konto reichst du dafür eine Bescheinigung ein, etwa von der Schuldnerberatung, dem Arbeitgeber oder der Familienkasse. In Härtefällen kann auch das Vollstreckungsgericht den Freibetrag anheben.
Ist die Berechnung des Rechners verbindlich?
Der Rechner bildet die amtliche Pfändungstabelle nach § 850c ZPO ab und ist für den Normalfall sehr genau. Er ersetzt aber keine Rechtsberatung. Sonderregeln, etwa bei bestimmten Pfändungsarten, mehreren Gläubigern, Sozialleistungen oder P-Konto-Besonderheiten, sind nicht abgebildet. Maßgeblich ist die amtliche Tabelle, im Zweifel hilft eine Schuldnerberatung.
Was kann ich gegen eine Lohnpfändung tun?
Richte zuerst ein P-Konto ein, damit dein Grundfreibetrag automatisch geschützt ist. Prüfe, ob dein Freibetrag durch Unterhaltspflichten oder Leistungen erhöht werden kann. Bei mehreren Schulden lohnt sich eine kostenlose Schuldnerberatung, die mit Gläubigern verhandelt und Wege wie einen Vergleich, einen Pfändungsschutzantrag oder die Privatinsolvenz prüft.

Du bist nicht allein

Pfändung im Griff. Jetzt den nächsten Schritt gehen.

Eine kostenlose Schuldnerberatung sichert dein Existenzminimum, verhandelt mit Gläubigern und zeigt dir den Weg aus den Schulden. Vertraulich, unverbindlich und bundesweit.