Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Was er macht: Der Pfändungsrechner zeigt nach der amtlichen Pfändungstabelle (§ 850c ZPO, Stand 2026/27), welcher Teil deines Nettoeinkommens bei einer Lohnpfändung pfändbar ist und welcher geschützt bleibt.
- Die Freigrenze: Ohne Unterhaltspflichten bleibt monatlich 1.589,99 Euro pfändungsfrei. Jede unterhaltspflichtige Person erhöht den Freibetrag deutlich und senkt zugleich den pfändbaren Anteil.
- Schutz sichern: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt deinen Grundfreibetrag automatisch. Bei mehreren Schulden hilft eine kostenlose Schuldnerberatung.
Kostenlos rechnen
Pfändbarer und unpfändbarer Betrag auf einen Blick
Bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung darf dir nicht alles genommen werden. Der Gesetzgeber schützt mit § 850c ZPO einen Teil deines Einkommens, damit du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. Wie hoch dieser geschützte Betrag ist, hängt von deinem Nettoeinkommen und der Zahl deiner Unterhaltspflichten ab. Der Rechner bildet die amtliche Pfändungstabelle nach und zeigt dir beide Beträge sofort.
Pfändungsrechner
Wie viel deines Einkommens ist pfändbar?
Trag dein monatliches Nettoeinkommen und deine Unterhaltspflichten ein. Wir rechnen nach der offiziellen Pfändungstabelle (§ 850c ZPO), was pfändbar ist und was dir bleibt.
Stand: 1.7.2026 – 30.6.2027Personen, denen du gesetzlich Unterhalt gewährst (z. B. Kinder, Ehepartner ohne Einkommen)
Pfändbar pro Monat
638,82 €
Dieser Teil deines Einkommens kann gepfändet werden.
Dir bleibt (unpfändbar)
1.861,18 €
pro Monat
Pfändbarer Anteil
25,6 %
vom Netto
Unverbindlich · vertraulich · bundesweit
Pfändung verstehen
Alles, was du zur Einkommenspfändung wissen solltest
Was ist überhaupt pfändbar?
Pfändbar ist grundsätzlich dein Arbeitseinkommen, also Lohn, Gehalt oder vergleichbare laufende Bezüge, aber nur der Teil oberhalb der Pfändungsfreigrenze. Der geschützte Grundbetrag soll dein Existenzminimum sichern. Bestimmte Einkünfte sind ganz oder teilweise unpfändbar, zum Beispiel ein Teil von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Erschwerniszulagen oder bestimmte Sozialleistungen.
Pfändbar (oberhalb der Grenze)
Lohn, Gehalt, laufende Renten, Arbeitslosengeld I, der über dem Freibetrag liegende Teil.
Geschützt
Der Grundfreibetrag, Teile von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Mehrarbeitsvergütung zur Hälfte, bestimmte Zulagen und das Existenzminimum auf dem P-Konto.
§ 850c ZPO: so wird gerechnet
Paragraf 850c der Zivilprozessordnung legt fest, wie viel dir bleiben muss. Daraus berechnet sich die amtliche Pfändungstabelle, die der Rechner nachbildet:
Grundfreibetrag
Ohne Unterhaltspflichten bleibt monatlich 1.589,99 € pfändungsfrei (Stand 1.7.2026).
Erhöhung je Unterhalt
Für die erste unterhaltspflichtige Person plus 597,42 €, für die zweite bis fünfte je 332,83 €.
Gestaffelter Anteil
Vom Einkommen über dem Freibetrag ist pfändbar: 7/10 ohne Unterhaltspflicht, mit Unterhaltspflichten gestaffelt weniger (5/10, 4/10, 3/10, 2/10, 1/10).
Höchstgrenze
Ab 4.866,30 € Nettoeinkommen ist der darüberliegende Teil voll pfändbar.
Pfändungstabelle 2026/2027
Monatlich pfändbarer Betrag je Nettoeinkommen und Zahl der unterhaltspflichtigen Personen, berechnet nach § 850c ZPO (gültig 1.7.2026 – 30.6.2027). Ein Strich bedeutet: nicht pfändbar.
| Netto / Monat | 0 UP | 1 UP | 2 UP | 3 UP | 4 UP | 5 UP |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.500 € | – | – | – | – | – | – |
| 1.800 € | 149 € | – | – | – | – | – |
| 2.000 € | 289 € | – | – | – | – | – |
| 2.200 € | 429 € | 8 € | – | – | – | – |
| 2.500 € | 639 € | 158 € | – | – | – | – |
| 3.000 € | 989 € | 408 € | 193 € | 45 € | – | – |
| 3.500 € | 1.339 € | 658 € | 393 € | 195 € | 63 € | – |
| 4.000 € | 1.689 € | 908 € | 593 € | 345 € | 163 € | 48 € |
| 4.500 € | 2.039 € | 1.158 € | 793 € | 495 € | 263 € | 98 € |
UP = unterhaltspflichtige Personen. Werte auf volle Euro gerundet. Für deinen exakten Betrag den Rechner oben nutzen.
Unterhaltspflichten erhöhen deinen Schutz
Jede Person, der du gesetzlich Unterhalt gewährst, hebt deine Pfändungsfreigrenze an und senkt zugleich den pfändbaren Anteil. So entwickeln sich die monatlichen Freigrenzen (Stand 1.7.2026):
| Unterhaltspflichtige | Pfändungsfreigrenze / Monat |
|---|---|
| 0 | 1.589,99 € |
| 1 | 2.187,41 € |
| 2 | 2.520,24 € |
| 3 | 2.853,07 € |
| 4 | 3.185,90 € |
| 5 und mehr | 3.518,73 € |
Bis zu diesen Beträgen ist nichts pfändbar. Beim P-Konto musst du Unterhaltspflichten per Bescheinigung nachweisen.
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Wird dein Girokonto gepfändet, ist ohne Schutz erst einmal dein gesamtes Guthaben blockiert , auch unpfändbares Einkommen. Das verhindert ein P-Konto: Es schützt automatisch einen Grundfreibetrag pro Monat. Jeder hat ein gesetzliches Recht darauf, die Umwandlung ist kostenlos und muss von der Bank innerhalb von vier Geschäftstagen umgesetzt werden.
Grundschutz
Rund 1.590 € pro Monat sind auf dem P-Konto automatisch geschützt (Stand 1.7.2026).
Erhöhbar
Mit Bescheinigung steigt der Freibetrag für Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Leistungen.
Recht auf Umwandlung
Jedes Girokonto lässt sich kostenlos in ein P-Konto umwandeln, ein Konto pro Person.
Wichtig
Richte das P-Konto möglichst früh ein, idealerweise bevor eine Kontopfändung eintrifft. Der Schutz gilt nicht rückwirkend für bereits geblocktes Guthaben über den Grundfreibetrag hinaus.
Pfändungsfreibetrag erhöhen
Über den Grundschutz hinaus lässt sich der pfändungsfreie Betrag in mehreren Fällen anheben, meist per Bescheinigung beim P-Konto oder per Antrag beim Vollstreckungsgericht:
Unterhaltspflichten
Für jede Person, der du Unterhalt gewährst, steigt der geschützte Betrag.
Sozialleistungen
Kindergeld und bestimmte zweckgebundene Leistungen erhöhen den Freibetrag.
Einmalzahlungen
Bestimmte einmalige Leistungen können zusätzlich geschützt werden.
Härtefall
Bei besonderem Bedarf kann das Vollstreckungsgericht den Freibetrag individuell anheben.
Was tun bei einer Lohnpfändung?
Eine Pfändung ist unangenehm, aber kein Grund zur Panik. Mit den richtigen Schritten sicherst du dein Existenzminimum und kommst aus der Schuldenspirale.
- 01
P-Konto einrichten
Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen, damit dein Grundfreibetrag automatisch geschützt ist.
- 02
Freibetrag prüfen
Unterhaltspflichten und Leistungen per Bescheinigung geltend machen, um den geschützten Betrag zu erhöhen.
- 03
Schuldnerberatung holen
Eine kostenlose Schuldnerberatung verhandelt mit Gläubigern und prüft Vergleich, Pfändungsschutz oder Privatinsolvenz.
Schulden über den Kopf gewachsen?
Eine kostenlose Schuldnerberatung hilft vertraulich und bundesweit.
