Auf einen Blick
- Gültig ab
- 1. Juli 2026
- Grundfreibetrag (ledig, mtl.)
- 1.587,40 €
- 1. unterhaltsberechtigte Person
- + 597,42 €
- 2. bis 5. Person (je)
- + 332,83 €
- Voll pfändbar ab Netto
- 4.866,30 € / Monat
- Kontoschutz nur mit
- P-Konto (Pfändungsschutzkonto)
- Anpassung
- jährlich zum 1. Juli
- Rechtsgrundlage
- BGBl. 2026 I Nr. 80
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Was ist ein Pfändungsfreigrenze 2026 — neue Freibeträge ab Juli, Tabelle und P-Konto?
Die Pfändungsfreigrenze legt fest, welcher Teil deines Einkommens bei einer Lohn- oder Kontopfändung unantastbar bleibt. Sie schützt das Existenzminimum, damit trotz Schulden genug zum Leben übrig bleibt. Zum 1. Juli jedes Jahres werden die Beträge an die Lebenshaltungskosten angepasst.
Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue, höhere Werte. Der monatliche Grundfreibetrag für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten steigt von 1.555,00 Euro auf 1.587,40 Euro. Für jede unterhaltsberechtigte Person kommt ein zusätzlicher Freibetrag dazu. Die Werte wurden im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 80 veröffentlicht.
Wichtig zu wissen: Die Pfändungsfreigrenze gilt bei der Lohnpfändung automatisch über den Arbeitgeber. Beim Kontoguthaben schützt sie aber nur, wenn du ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, eingerichtet hast. Ohne P-Konto kann ein Gläubiger auf das gesamte Guthaben zugreifen.
Für wen eignet sich ein Pfändungsfreigrenze 2026 — neue Freibeträge ab Juli, Tabelle und P-Konto?
Typische Profile aus unserer Beratungspraxis — wenn du dich wiederfindest, nutze direkt den Konfigurator oben.
Arbeitnehmer mit Lohnpfändung
Ein Gläubiger hat eine Lohnpfändung veranlasst. Der Arbeitgeber führt den pfändbaren Teil ab, der unpfändbare Grundbetrag bleibt geschützt.
Bedarf: Will wissen, wie viel vom Gehalt geschützt bleibt
Kontoinhaber mit Kontopfändung
Das Konto wurde gepfändet. Nur mit einem P-Konto bleibt das Guthaben bis zum Freibetrag verfügbar, sonst greift der Gläubiger auf alles zu.
Bedarf: Will das Guthaben auf dem Konto schützen
Familie mit Unterhaltspflichten
Mit Partner oder Kindern steigt der geschützte Betrag deutlich. Dafür müssen die Unterhaltspflichten nachgewiesen werden.
Bedarf: Will die erhöhten Freibeträge geltend machen
So funktioniert der Vergleich
Vier Schritte vom Bedarf bis zur Auszahlung — komplett digital, schufa-neutral.
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Voraussetzungen
| Ohne Unterhaltspflicht | 1.587,40 € / Monat |
|---|---|
| Mit 1 unterhaltsberechtigten Person | 2.184,82 € / Monat |
| Mit 2 unterhaltsberechtigten Personen | 2.517,65 € / Monat |
| Mit 3 unterhaltsberechtigten Personen | 2.850,48 € / Monat |
| Mit 4 unterhaltsberechtigten Personen | 3.183,31 € / Monat |
| Mit 5 oder mehr unterhaltsberechtigten Personen | 3.516,14 € / Monat |
Vorteile und Nachteile
Vorteile
- Schützt das Existenzminimum trotz laufender Pfändung
- Gilt bei der Lohnpfändung automatisch über den Arbeitgeber
- Steigt jährlich mit den Lebenshaltungskosten
- Zusätzliche Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen
- P-Konto sichert auch das Kontoguthaben bis zum Freibetrag
Nachteile
- Kontoguthaben ist nur mit eingerichtetem P-Konto geschützt
- Über dem Grundbetrag wird Einkommen anteilig gepfändet
- Ab 4.866,30 Euro netto ist der übersteigende Teil voll pfändbar
- Nicht jeder Arbeitgeber stellt sofort auf die neue Tabelle um
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Konditionen jetzt prüfen →Worauf du achten solltest
- 1
Rechtzeitig ein P-Konto einrichten, denn nur damit ist das Guthaben geschützt
- 2
Bescheinigung über erhöhte Freibeträge bei Unterhaltspflichten vorlegen
- 3
Prüfen, ob der Arbeitgeber ab Juli die neue Pfändungstabelle anwendet
- 4
Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen sind zusätzlich geschützt
- 5
Bei Unklarheit eine Schuldnerberatung einschalten
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze 2026?
Ab dem 1. Juli 2026 liegt der monatliche unpfändbare Grundbetrag für eine alleinstehende Person bei 1.587,40 Euro. Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Betrag, für die erste um 597,42 Euro, für die zweite bis fünfte um je 332,83 Euro.
Was bleibt mir bei einer Lohnpfändung?
Geschützt bleibt mindestens der unpfändbare Grundbetrag von 1.587,40 Euro im Monat, bei Unterhaltspflichten entsprechend mehr. Vom Einkommen darüber wird nur ein gestaffelter Anteil gepfändet. Erst ab einem Nettoeinkommen von 4.866,30 Euro ist der übersteigende Teil voll pfändbar.
Was ist ein P-Konto und warum brauche ich es?
Ein P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto. Nur damit ist dein Kontoguthaben bei einer Kontopfändung automatisch bis zum Freibetrag geschützt. Ohne P-Konto kann ein Gläubiger auf das gesamte Guthaben zugreifen. Jede Bank muss ein bestehendes Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umwandeln.
Gilt die neue Pfändungsfreigrenze automatisch?
Bei der Lohnpfändung wendet der Arbeitgeber die neue Tabelle ab Juli an, dafür musst du nichts tun. Erhöhte Freibeträge für Unterhaltspflichten musst du allerdings nachweisen. Beim Konto greift der Schutz nur, wenn ein P-Konto eingerichtet ist.
Wie oft wird die Pfändungsfreigrenze angepasst?
Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Die jeweils gültigen Werte werden vorab im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Wer hilft mir bei Schulden und Pfändung?
Anlaufstellen sind anerkannte Schuldnerberatungsstellen, etwa bei Caritas, Diakonie oder der Verbraucherzentrale, die kostenlos beraten, sowie kostenpflichtige private Anbieter mit kürzeren Wartezeiten. Wichtig ist, früh zu handeln und zuerst den Pfändungsschutz über ein P-Konto zu sichern.
Glossar
Die wichtigsten Begriffe rund um Pfändungsfreigrenze 2026 — neue Freibeträge ab Juli, Tabelle und P-Konto — kompakt erklärt.
- Pfändungsfreigrenze
- Der Teil des Einkommens, der bei einer Pfändung unantastbar bleibt, um das Existenzminimum zu sichern. Wird jährlich zum 1. Juli angepasst.
- P-Konto
- Pfändungsschutzkonto. Ein normales Girokonto, das auf Antrag in ein P-Konto umgewandelt wird und das Guthaben automatisch bis zum Freibetrag schützt.
- Unpfändbarer Grundbetrag
- Der monatliche Sockelbetrag, der jeder Person ohne Unterhaltspflichten bleibt. Ab Juli 2026 sind das 1.587,40 Euro.
- Lohnpfändung
- Pfändung des Arbeitseinkommens. Der Arbeitgeber führt den pfändbaren Teil direkt an den Gläubiger ab, der Rest bleibt beim Schuldner.
- Unterhaltspflicht
- Gesetzliche Pflicht, für den Lebensunterhalt einer Person aufzukommen, etwa Kinder oder Ehepartner. Erhöht den pfändungsfreien Betrag.
Stand: 02. Juni 2026 · KreditKompass-Redaktion

