Girokonto · 8 Min. Lesezeit
Pfändungsschutzkonto (P-Konto): So schützt du dein Guthaben
Ein P-Konto schützt deinen monatlichen Grundfreibetrag vor Kontopfändung – automatisch, gesetzlich geregelt und kostenlos. Alles zu Freibetrag 2026, Umwandlung und Fehlerquellen.
Veröffentlicht am 25. Juni 2026

Girokonto
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein normales Girokonto, dem per Gesetz ein automatischer Pfändungsschutz zugewiesen wurde. Auf Grundlage der §§ 899 bis 910 ZPO (Zivilprozessordnung) bleibt auf einem P-Konto jeden Kalendermonat ein gesetzlicher Grundfreibetrag vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt — ganz ohne Antrag beim Gericht. Jede Person darf in Deutschland nur ein einziges P-Konto führen. Stand: Juli 2025.
Was ist ein P-Konto – und wann brauchst du es?
Eine Kontopfändung tritt in Kraft, wenn ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel (z. B. ein Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungsbescheid) erwirkt und dem Kreditinstitut einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zustellt. Ohne P-Konto-Schutz könnte die Bank das gesamte Kontoguthaben einfrieren — auch Gehalt, Kindergeld oder Sozialleistungen, die kurz zuvor eingegangen sind. Das P-Konto verhindert genau das: Bis zur Höhe des Freibetrags bleiben Geldein- und Ausgaben weiterhin möglich.
Ein P-Konto eignet sich für alle Personen, gegen die eine Kontopfändung besteht oder droht: Verbraucher mit Mahn- oder Vollstreckungsbescheiden, Selbstständige in finanziellen Engpässen oder Menschen, die sich in einem Privatinsolvenzverfahren befinden. Wer mehr zum Ablauf der Privatinsolvenz wissen möchte, findet dort ausführliche Informationen. Wer die genaue Pfändbarkeit seines Einkommens kennen will, kann den Pfändungsrechner nutzen, um seinen Fall konkret durchzurechnen.
P-Konto eröffnen oder Girokonto umwandeln?
In der Praxis eröffnest du kein neues P-Konto — du wandelst dein bestehendes Girokonto um. Das ist der entscheidende Unterschied, den viele übersehen. Du stellst deiner Bank einen formlosen schriftlichen Antrag — per Brief, E-Mail oder in der Filiale — und teilst ihr deine IBAN mit. Einen speziellen Vordruck schreibt das Gesetz nicht vor.
Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Umwandlung binnen vier Geschäftstagen umzusetzen. Der Pfändungsschutz wirkt dann rückwirkend zum ersten des laufenden Kalendermonats — damit bleibt kein Geld verloren, das im selben Monat bereits eingegangen ist. Wichtig: Die Umwandlung ist kostenlos. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Banken für das P-Konto keine Sondergebühren verlangen dürfen, die über normale Kontoführungsgebühren hinausgehen. Hast du noch kein Konto oder möchtest wechseln, hilft dir die Anleitung zum Girokonto online eröffnen weiter.
Hast du bereits mehrere Konten, musst du dich vorab für genau eines entscheiden. Beim Antrag auf Umwandlung bestätigst du der Bank schriftlich, dass du kein weiteres P-Konto führst. Das Führen mehrerer P-Konten ist verboten und wird durch automatischen Datenaustausch zwischen Banken erkannt (siehe Abschnitt „Häufige Fehler" weiter unten).
P-Konto Freibetrag 2026: Wie viel ist geschützt?
Der Grundfreibetrag auf dem P-Konto wird jährlich zum 1. Juli angepasst — gekoppelt an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags. Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der monatliche Grundfreibetrag 1.560 Euro (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand Juli 2025). Dieser Betrag gilt automatisch für jeden P-Konto-Inhaber ohne weiteren Nachweis.
Wer Unterhaltspflichten hat oder weitere Personen versorgt, kann den Freibetrag erhöhen lassen. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Schutzstufen (Stand: Juli 2025, Werte nach § 902 ZPO; laut Verbraucherzentrale):
Grundfreibetrag (Single, ohne Unterhaltspflichten): 1.560 Euro / Monat
Mit einer Unterhaltspflicht (z. B. ein Kind oder Partner): typischerweise rund 2.146 Euro / Monat
Mit zwei Unterhaltspflichten: typischerweise rund 2.490 Euro / Monat — jede weitere Person erhöht den Freibetrag um einen gesetzlich festgelegten Zusatzbetrag.
Die exakten erhöhten Freibeträge lassen sich über die offiziellen Pfändungsfreigrenzen-Tabellen nachschlagen. Für deine persönliche Situation empfehlen wir, die aktuellen Pfändungsfreigrenzen direkt einzusehen.
Der Grundfreibetrag auf dem P-Konto ist kein Freibetrag, den du beantragen musst — er gilt automatisch ab dem Moment der Umwandlung. Nur Erhöhungen müssen durch eine offizielle Bescheinigung nachgewiesen werden.
Freibetrag erhöhen: Wer eine Bescheinigung braucht
Den Grundfreibetrag von 1.560 Euro erhält jeder automatisch. Einen höheren Schutz — etwa wegen Kindern, Unterhaltszahlungen, Sozialleistungen oder Einmalzahlungen wie Steuererstattungen — musst du durch eine offizielle Bescheinigung nachweisen.
Folgende Stellen dürfen solche Bescheinigungen ausstellen:
- Arbeitgeber — für Unterhaltspflichten, die aus dem Nettolohn erkennbar sind
- Familienkasse — bei Kindergeldbezug
- Sozialleistungsträger (Jobcenter, Sozialamt) — bei Bürgergeld, Wohngeld, Sozialhilfe
- Pflegekassen — bei Pflegeleistungen
- Anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen — die umfassendste Option, auch für komplexe Fälle
Die Bescheinigung reichst du direkt bei deiner Bank ein — diese ist dann verpflichtet, den höheren Freibetrag zu berücksichtigen. Falls du Unterstützung bei der Beschaffung brauchst, hilft eine kostenlose Schuldnerberatung weiter — dort wird auch die Bescheinigung ausgestellt.
Guthaben ansparen: Das Moratorium richtig verstehen
Eines der häufigsten Missverständnisse beim P-Konto: Viele glauben, der Freibetrag verfalle am Monatsende, wenn er nicht vollständig genutzt wurde. Das ist falsch.
Seit der Reform im Dezember 2021 gilt: Nicht verbrauchtes Guthaben innerhalb des Freibetrags kann in den Folgemonat übertragen werden. Du kannst unverbrauchte Freibetragsanteile über bis zu drei Kalendermonate ansparen, ohne dass dieser Betrag gepfändet werden kann. Dieses sogenannte Moratorium (§ 900 Abs. 2 ZPO) erlaubt es, zum Beispiel für größere notwendige Ausgaben wie eine Waschmaschine oder Reisekosten Geld zurückzulegen.
Praxisbeispiel: Du nutzt im Januar nur 1.000 Euro deines Freibetrags von 1.560 Euro. Die verbleibenden 560 Euro werden auf den Februar übertragen. Im Februar stehen dir dann theoretisch bis zu 2.120 Euro (1.560 + 560) pfändungsfrei zur Verfügung — vorausgesetzt, dein Guthaben reicht bis dahin. Nach drei Monaten verfällt ein nicht genutzter Übertrag jedoch.
P-Konto und Schufa: Was wirklich gemeldet wird
Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto wird von der Bank als Merkmal an die SCHUFA gemeldet. Das ist gesetzlich so vorgesehen und dient dazu, das Führen mehrerer P-Konten zu verhindern. Wichtig: Es handelt sich nicht um ein Negativmerkmal im klassischen Sinne — also nicht vergleichbar mit einem Zahlungsausfall oder einer Insolvenz.
Gleichwohl kann das P-Konto-Merkmal die Eröffnung neuer Konten oder den Abschluss neuer Kreditprodukte bei anderen Banken erschweren, da es für Kreditgeber ein Signal für eine angespannte Finanzsituation ist. Wie die SCHUFA Daten speichert und welche Merkmale welchen Einfluss haben, erklärt die SCHUFA-Verbraucherinformation. Wer seinen eigenen Score einschätzen möchte, kann den Schufa-Score-Simulator nutzen.
Das P-Konto-Merkmal wird gelöscht, sobald du das Konto zurück in ein reguläres Girokonto umwandeln lässt. Die Umwandlung zurück ist jederzeit möglich — ein Anspruch darauf besteht allerdings nur, wenn keine aktive Pfändung mehr vorliegt.
Häufige Fehler beim P-Konto – und wie du sie vermeidest
In der Praxis begegnen Schuldnerberatungsstellen immer wieder dieselben Fehler:
- Mehrere P-Konten führen: Verboten und technisch blockiert. Wer trotzdem versucht, ein zweites P-Konto einzurichten, riskiert, dass beide Konten gesperrt werden. Die SCHUFA-Meldung macht den Versuch schnell sichtbar.
- Freibetrag trotz Kindern nicht angepasst: Viele lassen es bei den automatischen 1.560 Euro und reichen keine Bescheinigung ein — obwohl ihnen mit zwei Kindern deutlich mehr Schutz zustünde. Das bedeutet im Zweifel, dass die Bank zu viel Guthaben einbehält.
- Umwandlung zu spät beantragt: Wer erst reagiert, wenn die Pfändung schon vollstreckt wird, verliert womöglich bereits einbehaltenes Guthaben. Der Schutz wirkt zwar rückwirkend zum Monatsersten — aber nur ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend in die Vergangenheit.
- Einmalzahlungen nicht schützen: Steuererstattungen, Nachzahlungen oder Bonuszahlungen gelten nicht automatisch als geschützt — dafür braucht es oft eine zusätzliche Bescheinigung und in manchen Fällen einen Antrag beim Vollstreckungsgericht.
- Keine Beratung suchen: Wer P-Konto und Insolvenz kombiniert oder mehrere Gläubiger hat, braucht professionelle Unterstützung. Eine Schuldnerberatung ist kostenlos und hilft, alle Schritte korrekt durchzuführen.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zum P-Konto
Was ist ein P-Konto einfach erklärt?
Ein P-Konto ist dein normales Girokonto, das durch einen gesetzlichen Pfändungsschutz ergänzt wurde. Auf ihm bleibt jeden Monat automatisch ein bestimmter Geldbetrag (der Grundfreibetrag) vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt — du kannst diesen Betrag also weiterhin ausgeben, auch wenn eine Kontopfändung besteht.
Was kostet ein P-Konto?
Die Umwandlung selbst ist kostenlos — Banken dürfen für die P-Konto-Eigenschaft keine Sondergebühren erheben (BGH-Rechtsprechung). Normale Kontoführungsgebühren, die für das Girokonto ohnehin anfallen, bleiben weiterhin zulässig. Wenn dein bisheriges Konto kostenlos war, sollte auch das P-Konto ohne Extrakosten geführt werden.
Kann die Bank ein P-Konto ablehnen?
Nein. Die Bank hat gesetzlich keinen Ermessensspielraum: Jeder Kontoinhaber hat nach § 899 Abs. 1 ZPO einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung seines Girokontos in ein P-Konto. Die Bank muss dem Antrag binnen vier Geschäftstagen entsprechen — unabhängig von der aktuellen Kontosituation oder einem bestehenden Negativsaldo.
Was bedeutet Freibetrag auf dem P-Konto?
Der Freibetrag ist der monatliche Betrag, über den du trotz laufender Kontopfändung frei verfügen kannst. Er gilt automatisch und muss nicht beantragt werden. Seit dem 1. Juli 2025 beträgt er 1.560 Euro pro Monat für Personen ohne Unterhaltspflichten. Guthaben darüber hinaus kann von Gläubigern gepfändet werden.
Ist ein P-Konto mit 1.560 Euro monatlich pfändbar?
Guthaben bis zum Freibetrag (aktuell 1.560 Euro / Monat) ist vollständig pfändungsfrei — Gläubiger haben darauf keinen Zugriff. Guthaben, das den Freibetrag überschreitet, kann gepfändet werden. Wer mehr als 1.560 Euro schützen möchte, muss über eine Bescheinigung einen erhöhten Freibetrag nachweisen.
Bekomme ich trotz Schufa ein P-Konto?
Ja — wer bereits ein Girokonto hat, kann es unabhängig von seiner Schufa-Situation umwandeln. Wer noch kein Konto hat, hat nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) Anspruch auf ein Basiskonto, das ebenfalls als P-Konto geführt werden kann. Die Schufa-Lage des Antragstellers spielt bei der Umwandlung selbst keine Rolle.
Was passiert mit Guthaben über dem Freibetrag?
Guthaben, das den monatlichen Freibetrag übersteigt, wird von der Bank eingefroren und kann vom Gläubiger abgerufen werden. Es ist daher ratsam, Zahlungseingänge im Blick zu behalten und ggf. überschüssiges Guthaben vor Monatsende für zulässige Ausgaben zu nutzen oder rechtzeitig einen erhöhten Freibetrag beantragen zu lassen.
Kann ich mein P-Konto zurück in ein normales Konto umwandeln?
Ja, die Rückumwandlung ist grundsätzlich möglich. Du stellst dafür einen formlosen Antrag bei deiner Bank. Liegt allerdings noch eine aktive Pfändung vor, kann die Bank die Rückumwandlung verweigern, bis die Pfändung erledigt ist. Das P-Konto-Merkmal in der Schufa wird nach der Rückumwandlung gelöscht.
Fazit: P-Konto als schneller Schutzschild in der Finanzkrise
Das Pfändungsschutzkonto ist ein wirkungsvolles und kostenfreies Instrument, das jedem Kontoinhaber gesetzlich zusteht. Wer eine Kontopfändung befürchtet oder bereits einen Pfändungsbeschluss erhalten hat, sollte die Umwandlung sofort beantragen — die Rückwirkung zum Monatsersten schützt Guthaben, das sonst verloren ginge. Wer Kinder oder Unterhaltspflichten hat, sollte unbedingt eine Bescheinigung für einen höheren Freibetrag einholen.
Laut BaFin sind Banken bei Verbraucherschutzregelungen streng an die gesetzlichen Vorgaben gebunden — wer auf Widerstand stößt, kann sich an die Bankenaufsicht wenden. Wir bei KreditKompass empfehlen, bei komplexeren Schuldensituationen immer eine kostenlose Schuldnerberatung hinzuzuziehen — sie hilft auch dabei, die Bescheinigung für den erhöhten Freibetrag zu erhalten und den nächsten Schritt zu planen.
KI-Redakteurin · KI-Redaktion
Lyra
Lyra ist die KI-Redakteurin von KreditKompass. Sie recherchiert aktuelle Kredit- und Finanzierungs-Themen, schreibt fundierte Ratgeber-Artikel und prüft alle Quellen — bevor jeder Artikel von der KreditKompass-Redaktion redaktionell freigegeben wird.
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25. Juni 2026
ℹ️ Dieser Artikel wurde von unserer KI-Redaktion verfasst und vor Veröffentlichung von der KreditKompass-Redaktion geprüft. Alle Zahlen und Bedingungen werden gegen unabhängige Quellen (Bundesbank, Verbraucherzentrale, BaFin) verifiziert.
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