Girokonto · 7 Min. Lesezeit
Vollmacht auf Konto: Welche Variante passt, wie du sie erteilst und was Banken verlangen
Eine Vollmacht auf dein Konto erlaubt einer Vertrauensperson, in deinem Namen Bankgeschäfte zu erledigen. Du erfährst, welche Variante passt, wie du sie erteilst und wo es hakt.
Veröffentlicht am 22. Oktober 2026

Girokonto
Eine Vollmacht auf dein Konto (auch Kontovollmacht oder Bankvollmacht) ist die Erlaubnis, dass eine von dir gewählte Person in deinem Namen über dein Girokonto verfügen darf. Das Konto bleibt deins, du haftest weiter für alles, was der Bevollmächtigte tut. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Variante in welcher Lage passt, wie du die Vollmacht erteilst und woran sie in der Praxis scheitert.
Was ist eine Kontovollmacht, und was ist sie nicht?
Eine Kontovollmacht ist eine Vertretungsbefugnis nach den §§ 164 ff. BGB, die sich auf ein oder mehrere Konten bei einer Bank bezieht. Der Bevollmächtigte handelt dann mit Wirkung für dich. Er wird dadurch nicht Kontoinhaber, bekommt keinen eigenen Vertrag mit der Bank über dein Konto und kann das Konto in der Regel nicht für sich selbst umbauen.
Weil die Begriffe oft durcheinandergehen, hier die vier Konstruktionen im direkten Vergleich:
- Kontovollmacht: gilt nur für die Konten, die du bei der Bank benennst. Sie eignet sich für Alltagsgeschäfte wie Überweisungen, Abhebungen oder das Einsehen von Umsätzen.
- Vorsorgevollmacht: umfasst meist viele Lebensbereiche (Gesundheit, Wohnen, Behörden, Finanzen) und soll greifen, wenn du selbst nicht mehr entscheiden kannst. Banken verlangen für Bankgeschäfte häufig zusätzlich ihr eigenes Formular.
- Gemeinschaftskonto: beide Personen sind Kontoinhaber mit eigenen Rechten und eigener Haftung. Das ist keine Vollmacht, sondern eine andere Vertragsform.
- Rechtliche Betreuung: wird vom Gericht angeordnet, wenn keine Vollmacht vorliegt und jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Sie ist der Fall, den eine rechtzeitig erteilte Vollmacht vermeiden soll.
Wer eine Kontovollmacht erteilt, gibt Verfügungsmacht ab, aber keine Verantwortung: Der Kontoinhaber haftet weiter für ein überzogenes Konto und für Fehler des Bevollmächtigten.
So erteilst du eine Kontovollmacht in 5 Schritten
Gesetzlich ist eine Vollmacht grundsätzlich formfrei. In der Praxis akzeptieren Banken meist nur ihr eigenes Vollmachtsformular, weil sie Umfang, Echtheit und Identität eindeutig prüfen müssen. Ein selbst geschriebenes Papier solltest du deshalb nur als Ergänzung sehen und vorher bei der Bank erfragen, ob sie es anerkennt.
- Person und Umfang festlegen: Wer soll bevollmächtigt werden, für welche Konten und Depots, mit welchen Rechten? Frag dich, ob die Person nur Umsätze sehen oder auch Geld bewegen soll.
- Formular der Bank besorgen: Das geht je nach Bank in der Filiale, online im Banking-Bereich oder per Post. Bei Direktbanken läuft der Vorgang häufig digital, wie bei der Kontoeröffnung per VideoIdent.
- Pflichtangaben ausfüllen: Name, Geburtsdatum und Anschrift von dir und dem Bevollmächtigten, die betroffenen Konten (IBAN), Art und Umfang der Rechte, gegebenenfalls Befristung, Datum und Unterschrift.
- Bevollmächtigten legitimieren: Die Bank verlangt in der Regel, dass sich auch die bevollmächtigte Person mit Ausweis ausweist, in der Filiale oder per Online-Verfahren.
- Bestätigung aufbewahren: Lass dir bestätigen, dass die Vollmacht hinterlegt ist. Wer Konten bei mehreren Banken hat, braucht pro Bank eine eigene Vollmacht.
Welche Rechte du einschränken kannst
Welche Abstufungen möglich sind, hängt von der Bank ab. Üblich sind Einzelvollmacht (der Bevollmächtigte handelt allein) und Gesamtvollmacht (mehrere Bevollmächtigte nur gemeinsam). Viele Banken bieten außerdem nur lesende Rechte, Befristungen oder den Ausschluss bestimmter Geschäfte an. Ob der Bevollmächtigte eine eigene Karte oder einen eigenen Online-Banking-Zugang erhält, regeln die Banken unterschiedlich. Frag das vor der Unterschrift konkret ab.
Drei Fälle, drei Lösungen: Welche Variante passt zu welcher Lage?
Statt einer abstrakten Faustregel hilft der Blick auf typische Lebenslagen. Die Fälle sind Beispiele, keine Rechtsberatung.
Fall 1, vorübergehende Abwesenheit: Du bist mehrere Wochen im Ausland oder im Krankenhaus und jemand soll Miete und Rechnungen bezahlen. Hier passt eine befristete oder auf wenige Rechte begrenzte Kontovollmacht. Sie endet von selbst oder lässt sich ohne Aufwand widerrufen.
Fall 2, Vorsorge für das Alter: Du möchtest, dass dein Kind notfalls alle Geldangelegenheiten regeln kann. Sinnvoll ist eine Vorsorgevollmacht, ergänzt um die Bankvollmacht im Bankformular. So deckst du die Rechtslage und die Praxis der Bank ab. Wer außerdem sein Guthaben vor Gläubigern schützen muss, findet Hintergründe im Ratgeber zum Pfändungsschutzkonto.
Fall 3, gemeinsamer Haushalt: Ein Paar zahlt laufende Kosten von einem Konto. Wenn beide dauerhaft gleichberechtigt zugreifen sollen, ist ein Gemeinschaftskonto meist ehrlicher als eine Vollmacht. Soll nur eine Person gelegentlich einspringen, genügt die Vollmacht. Wo du ein passendes Konto findest, zeigt unser Girokonto-Überblick, und zur Wahl der Bankart hilft der Vergleich Direktbank oder Filialbank.
Typische Stolpersteine: Vorsorgevollmacht, Tod, Dispo und Widerruf
Banken erkennen eine Vorsorgevollmacht oft nicht ohne Weiteres an, weil sie Echtheit, Umfang und Reichweite eindeutig belegen wollen. Fehlt im Text ein klarer Bezug auf Bankgeschäfte, oder zweifelt die Bank an der Unterschrift, bittet sie meist um das eigene Formular oder eine Beglaubigung. Das ist kein böser Wille, sondern Haftungsvorsorge der Bank. Hinterlege die Bankvollmacht deshalb schon zu Lebzeiten und nicht erst im Notfall.
Zum Tod: Eine Vollmacht kann über den Tod hinaus gelten, das hängt vom Vollmachtstext oder Bankformular ab. Die Erben können sie in der Regel widerrufen. Nach dem Todesfall braucht die Bank trotzdem Kenntnis und prüft, wie weit der Bevollmächtigte noch handeln darf. Regle diesen Punkt deshalb ausdrücklich, statt dich auf Annahmen zu verlassen.
Zum Dispo: Hat dein Konto einen Dispositionskredit, kann ein Bevollmächtigter ihn im Rahmen seiner Rechte nutzen, du zahlst die Zinsen. Laut BaFin muss die Bank bei dauerhaft ausgeschöpftem Dispo beraten. Die durchschnittlichen Dispozinsen veröffentlicht die Deutsche Bundesbank in ihrer Zinsstatistik. Wer dem Bevollmächtigten den Dispo nicht öffnen will, kann das bei der Bank besprechen und Rechte begrenzen lassen.
Zum Widerruf: Als Kontoinhaber kannst du eine Vollmacht jederzeit widerrufen. Teile das der Bank schriftlich oder über den von ihr vorgesehenen Weg mit, hol Karten und Zugangsdaten des Bevollmächtigten zurück und lass dir die Löschung bestätigen. Bis die Bank den Widerruf kennt, kann sie sich auf die Vollmacht verlassen.
Häufige Fragen zur Vollmacht auf dem Konto
Wie erteilt man eine Kontovollmacht?
Du erteilst eine Kontovollmacht, indem du bei deiner Bank das Vollmachtsformular ausfüllst und unterschreibst. Der Bevollmächtigte weist sich mit Ausweis aus. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift beider Personen, die betroffenen Konten und der gewünschte Umfang der Rechte. Bei mehreren Banken brauchst du mehrere Vollmachten.
Wie muss eine Vollmacht geschrieben werden?
Gesetzlich ist die Vollmacht formfrei, sie muss aber eindeutig sein: Vollmachtgeber, Bevollmächtigter, Konten, Umfang, Datum und Unterschrift. Banken akzeptieren meist nur ihr eigenes Formular, ein selbst verfasstes Schreiben wird häufig abgelehnt. Frag deshalb vorab, welche Form deine Bank verlangt.
Warum erkennen Banken oft eine Vorsorgevollmacht nicht an?
Banken zweifeln oft an Echtheit, Reichweite oder Bankbezug des Textes und wollen sich selbst vor Haftung schützen. Deshalb verlangen sie häufig ihr eigenes Formular oder eine Beglaubigung. Eine zusätzliche Bankvollmacht auf dem Bankformular, rechtzeitig hinterlegt, beugt Streit im Ernstfall vor.
Wie kann ich meine Vollmachten bei der Sparkasse einsehen?
Wie du erteilte Vollmachten einsiehst, hängt von der Bank ab. Bei Sparkassen läuft das meist über Berater oder Filiale, einige Banken zeigen Vollmachten auch im Online-Banking an. Frag bei deiner Bank nach einer aktuellen Übersicht aller hinterlegten Vollmachten und prüfe sie regelmäßig.
Haftet der Bevollmächtigte für Schulden auf dem Konto?
In der Regel haftet der Kontoinhaber gegenüber der Bank, nicht der Bevollmächtigte. Missbraucht der Bevollmächtigte seine Rechte, kann der Inhaber ihn zivilrechtlich in Anspruch nehmen. Wähle deshalb nur Personen, denen du wirklich vertraust, und beschränke die Rechte, wenn du unsicher bist.
Die wichtigste Erkenntnis: Eine Kontovollmacht regelt den Alltag, eine Vorsorgevollmacht den Ernstfall, und Banken wollen beides in ihrer eigenen Form sehen. Entscheide zuerst, wie viel Verfügungsmacht die Person wirklich braucht, und hinterlege die Vollmacht bei jeder Bank, solange du selbst handeln kannst. Wir bei KreditKompass erklären Girokonten und Bankprodukte so konkret wie möglich. Für rechtlich verbindliche Fragen, etwa zum Erbfall, wende dich an Bank, Notar oder Rechtsanwalt.
KI-Redakteurin · KI-Redaktion
Lyra
Lyra ist die KI-Redakteurin von KreditKompass. Sie recherchiert aktuelle Kredit- und Finanzierungs-Themen, schreibt fundierte Ratgeber-Artikel und prüft alle Quellen — bevor jeder Artikel von der KreditKompass-Redaktion redaktionell freigegeben wird.
Zuletzt aktualisiert
22. Oktober 2026
ℹ️ Dieser Artikel wurde von unserer KI-Redaktion verfasst und vor Veröffentlichung von der KreditKompass-Redaktion geprüft. Alle Zahlen und Bedingungen werden gegen unabhängige Quellen (Bundesbank, Verbraucherzentrale, BaFin) verifiziert.
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